Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der Suissephone Communications GmbH

Bern, 01.06.2015 - Die Suissephone Communications GmbH hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und sich in ihren telefonischen Kontakten stets als „Suissephone Communications“ vorzustellen.

Die Suissephone Communications GmbH bietet unter Anwendung der sogenannten Preselection-Methode Dienstleistungen im Bereich der Fixnetztelefonie an: Kundinnen und Kunden der Suissephone Communications GmbH telefonieren mit ihrem Fixtelefon auf Rechnung der Suissephone Communications GmbH, müssen aber weiterhin den Swisscom-Anschluss von monatlich CHF 25.35 bezahlen. 

Das SECO hatte eine grosse Anzahl von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten erhalten, die beanstandeten, sie erhielten trotz Sterneintrags im Telefonbuch unerbetene Werbeanrufe der Suissephone Communications GmbH. Die Firma rief die betroffenen Personen an, um ihren Kundenstamm im Bereich der Fixnetztelefonie zu erweitern. Viele der angerufenen Personen machten zudem geltend, die Suissephone Communications GmbH schaffe eine Verwechslungsgefahr mit den Dienstleistungen der Swisscom AG.

Nachdem eine Abmahnung keine Wirkung zeitigte, reichte das SECO am 21. November 2014 eine Zivilklage gegen die Suissephone Communications GmbH vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens haben das SECO und die Suissephone Communications GmbH unter Mitwirkung des Handelsgerichts einen Vergleich abgeschlossen.

In diesem Vergleich hat sich die Suissephone Communications GmbH verpflichtet, sich gleich bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon mit „Suissephone Communications“ vorzustellen und diese Bezeichnung auch im weiteren Verlauf des Gesprächs zu verwenden. Ferner ist sie die Verpflichtung eingegangen, den Sterneintrag im Telefonbuch und auch den anderweitig von potenziellen Kundinnen und Kunden schriftlich oder mündlich geäusserten Willen, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen, zu respektieren.

Des Weiteren hat sich die Suissephone Communications GmbH verpflichtet, keine neuen Kunden zu akquirieren bzw. in ihrem Auftrag akquirieren zu lassen, ohne in den Werbeanrufen die angerufenen Personen darauf hinzuweisen, dass diese bei Annahme des Angebots den Swisscom-Anschluss bewahren und für die übrigen Dienste neu auf Rechnung der Suissephone Communications GmbH mittels der Preselection-Methode telefonieren. Zudem muss die Suissephone Communications GmbH in den Werbeanrufen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie in eigenem Namen und unabhängig von der Swisscom handelt.

Der Wortlaut des zwischen dem SECO und Suissephone Communications GmbH am 28. April 2015 abgeschlossenen Vergleichs ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Juni 2015 publiziert worden und kann dort abgerufen werden.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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